Vorsorgen & Erben

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Nachlassplanung und treffen mit Ihnen Vorkehrungen für eine mögliche Urteilsunfähigkeit. Als öffentliche Notare beurkunden wir alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Dokumente.

Wir unterstützen Sie umfassend in Ihrer Vorsorgeplanung und beraten Sie in Erbschaftsangelegenheiten.

Eine optimale Nachlass- und Vorsorgeplanung erfordert das sorgfältige Prüfen aller Faktoren, ganz besonders bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen. Gemeinsam klären wir Ihre Zielvorstellungen und zeigen Ihnen Lösungen auf, zugeschnitten auf die individuellen Vermögensverhältnisse und Lebenssituationen der beteiligten Personen oder der Familie. Eine kompetente Beratung und Betreuung verhindert streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen.

Wir bieten unter anderem folgende Leistungen an:

  • Erarbeitung von Ehe- und Erbvertrag
  • Erarbeitung von Konkubinatsvertrag
  • Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung (Testament)
  • Prüfung der Rechtsgültigkeit eigenhändiger Testamente
  • Nachfolgeplanungen
  • Abwicklung von Nachlässen als Willensvollstrecker (Erbteilung)
  • Erstellen von Vorsorgeaufträgen
  • Beratung bei der Erstellung der Patientenverfügung
  • Vertretung gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Beratung oder Vertretung bei der Vermögensverwaltung, inkl. Ausführung allfälliger Vorsorgemandate

Falls Sie Teile Ihres Vermögens gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellen möchten, klären wir die Möglichkeit der Errichtung einer Stiftung ab und beraten Sie bei der Formulierung des Stiftungszwecks und der Organisation. Im Bereich der beruflichen Vorsorge beraten wir Stiftungen, Stiftungsräte, angeschlossene Firmen und Destinatärsgruppen (Begünstigte der Stiftung). Wir vertreten aber auch einzelne Destinatäre bezüglich ihrer Ansprüche gegenüber einer Stiftung sowie Arbeitgeber und Versichertenkollektive bezüglich ihres Verhältnisses zu Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.

Unser Stiftungs-Know-how:

  • Erarbeitung von Stiftungsurkunden und Reglementen
  • Beratung der Stiftungen gegenüber Destinatären und Aufsichtsbehörden
  • Betreuung in Krisensituationen (Sachwalter- und Liquidationsmandate)
  • Einsitznahme in Stiftungsräten