Ehe & Familie

Welcher Elternteil betreut nach einer Trennung die gemeinsamen Kinder? Wer übernimmt nach einer Scheidung die eheliche Liegenschaft? Wie sieht es nach einer Trennung finanziell aus – besteht ein Anspruch auf Unterhalt? Bei einer Trennung oder Scheidung verfügen wir über erfahrene Anwältinnen und Anwälte, die Sie beraten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Das Familienrecht ist so vielseitig wie das Leben selbst. Oftmals stellen sich Betroffenen existenzielle rechtliche Fragen.

In emotional schwierigen Umständen, welche oft mit einer Scheidung oder Trennung einhergehen, unterstützen wir Sie mit der nötigen Ruhe und Weitsicht. Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen (z. B. Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen) als auch in streitigen Eheschutz- oder Scheidungsprozessen.

Ausserdem begleiten wir nicht nur Trennungen, sondern decken das gesamte Spektrum des Familienrechts ab. Dieses umfasst auch die umsichtige Planung mittels Ehe- und Erbverträgen, die rechtliche Beratung nicht verheirateter Eltern oder die Vertretung Ihrer Interessen vor der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde).

Unsere Dienstleistungen umfassen im Detail diese Bereiche:

  • Ehe- und Erbverträge (inhaltliche Ausarbeitung; notarielle Beurkundung)
  • Konkubinatsverträge
  • Vereinbarungen für Kinder unverheirateter Eltern
  • Trennung und Eheschutzverfahren
  • Scheidung und Regelung der Scheidungsfolgen (Scheidungsanwalt)
    • Obhut und Sorgerecht (Kinderzuteilung)
    • Regelung der Betreuungsanteile, des Besuchsrechts und des persönlichen Verkehrs
    • Kinderunterhalt / ehelicher und nachehelicher Unterhalt
    • Güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung der gemeinsamen Vermögenswerte)
    • Aufteilung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
    • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; Umgang mit und Verfahren bei der KESB