Das Honorar

Das Honorar bemisst sich nach dem effektiven Arbeitsaufwand der Anwältin oder des Anwalts. Der ordentliche Sekretariatsaufwand inkl. der Erstellung von Korrespondenz, Rechtsschriften etc. ist in der Regel inbegriffen. Ausnahmsweise kann ein ausserordentlicher Sekretariatsaufwand in Rechnung gestellt werden, wenn die Beanspruchung des Sekretariats übermässig ist oder das Sekretariat selbständig zeitaufwändige Arbeiten wie Buchführung oder Nachforschungen erledigt.

Der Honoraransatz unserer Anwältinnen oder Anwälte liegt zwischen CHF 220.00 und CHF 350.00 pro Stunde, üblicherweise zwischen CHF 250.00 und CHF 280.00. Innerhalb dieser Bandbreiten wird das Honorar u.a. nach dem Interessenwert, den wirtschaft­lichen Verhältnis­sen und der Schwierigkeit des Falles bemessen. Bei zeitlicher Dringlichkeit, besonders grosser Verantwortung und Inanspruchnahme besonderer Fachkenntnisse kann das Honorar um maximal einen Drittel erhöht werden.

Bei gerichtlicher Vertretung kommen allenfalls gesetzliche Honorarordnungen oder Tarife zur Anwendung, die wir Ihnen gerne erläutern. Wenn Sie für die Kosten eines Prozesses nicht selbst aufkommen können, prüfen wir die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung. Wir arbeiten zudem mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen.