Wir sind im öffentlichen als auch privaten Bau- und Planungsrecht tätig. Als unabhängige Kanzlei stellen wir unsere Dienstleistungen nebst Privatpersonen, Unternehmen und Genossenschaften gerne auch Organisationen (u.a. Umweltverbänden) und der öffentlichen Hand zur Verfügung. Wir sind beratend, prozessierend und vertieft auch gutachterlich tätig – sei dies für eine Plangenehmigung, Baubewilligung oder Einsprache.
Unser Fokus liegt dabei auf diesen Inhalten:
- Baurecht
- Enteignungsrecht
- Raumplanungsrecht
- Umweltrecht (inkl. Natur- und Heimatschutz sowie Gewässerschutz)
Gerne beraten wir auch die mit der Nutzungsplanung (Zonen-, Gestaltungs-, Quartier-, Sondernutzungsplan) befassten Behörden – so u.a. die Gemeinden. Wir unterstützen diese auch bei der Ausarbeitung der betreffenden Rechtssetzungen wie den Baureglementen. Unser breit aufgestelltes Team mit unterschiedlichen Spezialisierungen nimmt sich auch komplexen Vorhaben und gebietsübergreifenden Themen an.
Überdies beraten wir Sie in privatrechtlichen Fragen, die mit Bauvorhaben zusammenhängen können, so zum Beispiel im Sachen- oder Vertragsrecht:
- Störende Immissionen aus der Nachbarschaft
- Regelung von Dienstbarkeiten
- Begründung und Ausübung von Stockwerkeigentum
- Ausarbeitung von Kauf- und Baurechtsverträgen
- Unklarheiten in Architekten-, Bauwerk- und Werklieferverträgen