Rechtssetzung & Verwaltung

Wir beraten und vertreten Sie im Verhältnis zwischen Staat und Bürger und unterstützen Sie sowohl auf behördlicher als auch auf privater Seite.

Wir beraten und vertreten Sie im Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Die öffentliche Verwaltung regelt auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton und Gemeinde) – typischerweise mittels Verfügung – in unterschiedlicher Weise das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Privaten. Wir zeigen Ihnen dabei die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf.

Unsere Dienstleistungen stellen wir Behörden, öffentlichen Unternehmen, staatlichen Stellen, privaten Organisationen mit öffentlichen Aufgaben und Privatpersonen gerne zur Verfügung.

Unsere Einsatzgebiete:

  • Erstellen von Rechtsgutachten und Kurzabklärungen
  • Beratung und Begleitung in Bewilligungs-, Planungs- oder Konzessionsverfahren
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren und in Prozessen vor kantonalen Verwaltungsgerichten und Bundesgerichten
  • Begleitung in Rechtssetzungsverfahren

Das Bau-, Planungs- und Umweltrecht ist einer unserer Schwerpunkte. Wir sind auch in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts tätig:

  • Bildungsrecht
  • Personalrecht (öffentliches Dienstrecht) 
  • Sozialhilfe
  • Subventionen
  • Konzessionen
  • Öffentliches Beschaffungswesen (Submission)
  • Gesundheitsrecht
  • Ausländerrecht (Migrationsrecht)
  • Strassenverkehr (Führerausweisentzug, Verwarnung usw.)
  • Schutz von Grundrechten (wozu auch die Rechtsweggarantie und die politischen Rechte zählen)