Versicherung & Haftung

Kommt jemand durch die Einwirkung anderer zu Schaden, hat er Anspruch auf Ausgleich des dadurch erlittenen Nachteils. Geht es um das Abdecken eines sozialen Risikos (Mutterschaft und Geburt, Unfall, Krankheit, Invalidität, Hilflosigkeit, Alter oder Tod) steht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen zur Verfügung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen für Sie deren Geltendmachung.

Wir unterstützen und vertreten Sie in sämtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Sozial-und Privatversicherungen stellen.

Bei der Geltendmachung von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen besitzen wir viel Erfahrung. Beratend stehen wir Ihnen bei und übernehmen auch eine allfällige Prozessführung. Im Auftrag von Versicherten und Versicherungen erstellen wir überdies unabhängige Gutachten zu rechtlich strittigen Fragen.

Unsere Dienstleistungen können diese Ereignisse betreffen:

  • Krankheit und Unfall (Krankentaggelder, Unfallversicherung [UVG], Suva, Invalidenversicherung [IV], Pensionskassenansprüche [BVG])
  • Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenentschädigung)
  • Sozialhilfe
  • Ergänzungsleistungen

Auch Ihren haftpflichtrechtlichen Fragen (z.B. nach einem Verkehrsunfall) nehmen wir uns an. Mit dem notwendigen Fachwissen und den entsprechenden Mitteln, eruieren wir Ihre Ansprüche und setzen Ihre Schadenersatz- und Genugtuungsforderung gegenüber Versicherern und Dritten durch.