Sie können sich auf unsere jahrelange Erfahrung in sämtlichen Gebieten des Strafrechts – vom Strassenverkehrsdelikt über komplexe Wirtschaftsstraffälle bis zum besonders geregelten Jugendstrafverfahren – verlassen. Auch bei der Überprüfung von Strafmass und Massnahmen (Gutachen, Therapie, Verwahrung) unterstützen wir Sie. Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht die konsequente Vertretung im Verfahren. Zum zielgerichteten Vorgehen gehört neben dem offenen und intensiven Austausch mit unserer Klientschaft auch der Kontakt zu den zuständigen Behörden und allen weiteren involvierten Stellen.
Zu unseren Leistungen zählen:
- Strafverteidigung und Jugendstrafverteidigung bei strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (u.a. Körperverletzung), das Vermögen (Veruntreuung, Betrug, Diebstahl, Raub, ungetreue Geschäftsbesorgung), die Ehre, die sexuelle Integrität, das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz
- Vertretung bei Untersuchungshaft: Haftverfahren, Haftprüfung, Ersatzmassnahmen
- Pikett Strafverteidigung, Anwalt der ersten Stunde
- Überprüfung Strafbefehl: Akteneinsicht, Einsprache, Vertretung vor Gericht
- Vertretung in Verfahren, in denen es um die Anordnung geht (therapeutische Massnahmen, Verwahrung)
- Opfer- und Geschädigtenvertretung: Strafklage und Strafanzeige, Geltendmachung von Zivilforderungen (Schadenersatz und Genugtuung sowie Leistungen der Opferhilfe)
- Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensstrafrechts
- Vertretung in Verfahren vor der Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Jugendstrafrecht.